§ 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 101
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Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 – 2 S 1535/19Zitiert von 3
- BFH, 31.05.1995 – X R 245/93Zitiert von 5
- FG Saarland, 16.05.2013 – 1 K 1680/10Zitiert von 3
- BFH, 28.02.2002 – V R 19/01Zitiert von 8
- FG Schleswig, 05.06.2018 – 5 K 17/16Zitiert von 1
- FG Düsseldorf, 04.11.2016 – 1 K 2470/14 LZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Bochum, 09.01.2026 – 6 KLs 2/25
- BFH, 04.11.2025 – IX R 27/24Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen AutomatensteuerZitiert von 3
- BFH, 29.07.2025 – XI B 73/24 · Zurechnung der Umsätze in einem Bordell
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.