Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen101 Entscheidungen

Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.

§ 39 § 41